
English Language Proficiency
Der LSC Bayer Leverkusen ist eine LTO - Language Testing Organisation
Der LSC ist eine vom Luftfahrtbundesamt anerkannte Stelle zur Abnahme von Sprachprüfungen, eine LTO (Language Testing Organisation). Wir sind anerkannt unter der Nummer D-LTO-043. Aktuell haben wir zwei Prüfer innerhalb der LTO. Damit dürfen wir die Erst- und Verlängerungsprüfungen für die ICAO Stufe 4 der englischen Sprache durchführen.
Die Anmeldung erfolgt über EP@lsc-bayer-leverkusen.de oder unser Büro. Benutzen Sie bitte dazu unser Anmeldeformular (RTF Format). Bei Terminen in unserem Club haben Vereinsmitglieder Vorrang vor externen. Gerne vereinbaren wir auch individuelle Termine. Zur Prüfung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und, falls vorhanden, die Pilotenlizenz mit.
Termine
Anmeldungen für Gruppen- oder Einzelprüfungen bitte über die Adresse EP@lsc-bayer-leverkusen.de
Preise für die Prüfung
LSC Mitglieder: Ein Deckungsbreitrag wird abgerechnet für den Verein zur Kostendeckung der Prüforganisation.
Nicht-LSC Mitglieder: Erstprüfung 75 Euro, Verlängerungsprüfung 50 Euro.
Die Preise gelten für Prüfungen in den Räumen des LSC Bayer Leverkusen e.V., Kurtekottenweg, Leverkusen.
Für Prüfungen an anderen Orten werden Reise- und Fahrtkosten nach vorheriger Absprache fällig.
Art der Prüfung
Eine Verlängerungsprüfung kann ablegen, wer einen Eintrag zur Sprachfertigkeit in seiner Lizenz eingetragen hat.
Eine Erstprüfung muss dagegen ablegen, wer noch keinen Eintrag zur Sprachfertigkeit in seiner Lizenz eingetragen hat, oder wenn der Eintrag abgelaufen ist.
Die Erstprüfung wird von zwei Prüfern durchgeführt, das Hörverständnis hat dabei 12 Fragen, die Verlängerungsprüfung von einem Prüfer mit 8 Fragen im Hörverständnis.
Ablauf der Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile: das Hörverständnis (Listening Comprehension) und die Sprechfertigkeit (Language Proficiency). Nach erfolgreicher Prüfung stellt der Prüfer eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Lizenzausstellenden Stelle sowie ein Prüfungsprotokoll für den Bewerber aus. Die Gültigkeit des Nachweises der Sprachkenntnisse beträgt 4 Jahre.
Teil 1 - Hörverständnis (Listening Comprehension)
Dem Bewerber werden bei Verlängerungsprüfung 8, bei Erstprüfung 12 Hörproben verschiedener Sprecher vorgespielt zu denen auf einem Antwortbogen jeweils eine Frage zum Inhalt beantwortet werden muss. Von den 8 Fragen müssen zum Bestehen 6 richtig beantwortet werden, bei einer Erstprüfung 9 von 12.
Teil 2 - Sprechfertigkeit (Language Proficiency)
Hier zählt das freie Reden, Dauer mindestens 10 Minuten für Verlängerungs- und 15 Minuten für Erstprüfungen. Der Prüfer stellt dem Bewerber vordefinierte Fragen zu Themen der Luftfahrt und zu einem Bild, das dem Bewerber übergeben wird. Bewertet werden dabei sechs Kategorien. Erreicht der Bewerber in allen sechs Kategorien die Stufe 4, ist die Prüfung bestanden.
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Aussprache (Pronounciation)
Struktur (Structure)
Wortschatz (Vocabulary)
Sprachgewandheit (Fluency)
Verständnis (Comprehension)
Verhalten im Gespräch (Interactions)